Hygienebestimmungen in Arztpraxen

Sofern es heute noch Ärzte geben sollte, für die Hygiene nicht selbstverständlich ist, würden diese durch verschiedene Gesetze und Bestimmungen, insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die Verordnungen der Berufsgenossenschaft, dazu verpflichtet, über die Verwendung von Gummihandschuhen und Atemschutzmasken hinaus erheblichen Infektionsschutz zu betreiben. Die Hygienemaßnahmen dienen dem Schutz der Patienten, der Mitarbeiter und des Arztes und lassen sich in drei Bereiche aufteilen: Desinfektion der Räumlichkeiten inklusive des Wartezimmers, Desinfektion der Geräte sowie Desinfektion und Ansteckungsschutz der Mitarbeiter und des Arztes. Gummihandschuhe und Atemmasken haben sich als zuverlässiger Infektionsschutz für Patienten und Ärzte bewährt, doch müssen noch viele andere Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
So sind zunächst sämtliche Flächen in Warte- und Behandlungsräumen mindestens einmal pro Tag feucht zu wischen, bei sichtbarer Verschmutzung entsprechend öfter. Sofern die Patientenliege oder der Untersuchungstisch keine Papierauflagen haben, sind sie nach jedem Patienten zu desinfizieren. Blumen im Behandlungszimmer sind ebenso untersagt wie das dortige Essen und Rauchen.

Für den Arzt und seine Mitarbeiter steht die Händehygiene an erster Stelle. Auch wenn bei vielen Untersuchungen Gummihandschuhe übergestreift werden, ist es doch Pflicht, die Hände jeden Tag vor der ersten Behandlung gründlich zu waschen und vor und nach jedem Patientenkontakt zu desinfizieren, sofern auch nur der geringste Verdacht auf mögliche Kontamination besteht. Die Händesäuberung ist nur dann optimal, wenn eine handbedienungsfreie Mischbatterie und handbedienungsfreie Desinfektionsmittelspender/Waschlotionsspender vorhanden sind und Einmalhandtücher benutzt werden. Die Berufsgenossenschaft hat darüber hinaus vorgeschrieben, dass der Arzt seinen Mitarbeitern über die Gummihandschuhe hinaus Schutzkleidung zur Verfügung stellen muss.

Dass sämtliche Spritzen und Kanülen bis zur direkten Verwendung steril verpackt sein müssen ist ebenso selbstverständlich wie die Sterilhaltung sonstiger Arztinstrumente, die in direkten Kontakt mit Wundstellen des Patienten kommen. Andere medizinische Geräte wie Stethoskope, EKG- Elektroden und Blutdruckmanschetten sind einmal täglich zu sterilisieren. Die Verwendung von Atemschutzmasken während der Behandlung insbesondere offener Wunden schützt nicht nur Sie als Patienten, sondern gleichzeitig auch das ärztliche Personal vor Infektionen. Doch die vorgeschriebenen Vorsorgemaßnahmen für das ärztliche Personal greifen weiter: Neben der Bereitstellung von Schutzkleidung sind die Mitarbeiter gegen Krankheiten wie zum Beispiel Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B und Influenza zu immunisieren.

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01 2010

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