Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bezeichnet einen Begriff in der Justiz. Hierbei überträgt eine Person (im Folgenden: Vollmachtgeber) einer anderen Person (im Folgenden: Bevollmächtigter) die Vollmacht, sie im Falle einer Notsituation zu vertreten. Das heißt, der Bevollmächtigte entscheidet für den Vollmachtgeber.

Bei der Vorsorgevollmacht gibt es verschiedene Entscheidungen, die vom Bevollmächtigten zu treffen sind. Welche Entscheidungen der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers treffen darf, legt der Vollmachtgeber im Vorfeld mit dem Ankreuzen der entsprechenden Kästchen in einem Formular (siehe: Vollmach Muster) fest. (Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigen alle Entscheidungen übertragen hat.)

Zum einen kann der Bevollmächtigte die Patientenverfügung (wenn vorhanden) durchsetzen und über Einzelheiten der Pflege bestimmen. Weiterhin darf er entscheiden, ob riskante und gefährliche Untersuchungen durchgeführt werden beziehungsweise ob lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden sollen. Der Bevollmächtigte darf alle Krankenakten einsehen, wenn der Vollmachtgeber vorher alle Ärzte und Krankenschwestern von der Schweigepflicht entbunden hat. Außerdem kann der Bevollmächtigte über die Unterbringung des Vollmachtgebers entscheiden, das heißt, er diktiert, ob der Vollmachtgeber in ein Heim oder in eine sonstige Einrichtung gebracht werden darf.

Neben den Gesundheitssorgen darf der Bevollmächtigte auch über den Aufenthaltsort und die Wohnangelegenheiten des Vollmachtgebers bestimmen. Weiterhin darf er den Vollmachtgeber gegenüber Behörden und vor Gericht vertreten und das Vermögen des Vollmachtgebers verwalten. Auch die eingehende Post darf vom Bevollmächtigten geöffnet und beantwortet werden. Der Bevollmächtige entscheidet also in allen Bereichen über den Vollmachtgeber und vertritt diesen in seinem Namen.

Wichtig ist dabei noch zu wissen, dass die  Vorsorgevollmacht jedoch nur dann rechtskräftig ist, wenn sie beglaubigt wurde und der Vollmachtgeber zu diesem Zeitpunkt aus freiem Willen gehandelt hat.

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02 2010

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